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Apartheid-Opfer verklagen deutsche Konzerne
Ein New-Yorker Bezirksgericht hat die Klage südafrikanischer Apartheid-Opfer gegen internationale Konzerne zugelassen - darunter auch die deutschen Unternehmen Daimler und Rheinmetall.
"Normales" Geschäft oder Tatbestand? Die südafrikanischen Kläger argumentieren so: Die Konzerne hätten gewusst, dass das Apartheid-Regime ihre Produkte zur Unterdrückung der schwarzen Bevölkerung nutzte. So seien sie – indirekt – zu Mittätern geworden. US-Richterin Shira Scheindlin vom New Yorker Bezirksgericht Süd ließ diese Argumentation und die Sammelklage nun zu. Zu Unrecht, findet der Daimler-Konzern. In einem knappen Statement teilt eine Sprecherin mit: "Wir halten die Klage für unbegründet." Man sei zuversichtlich, dass das Verfahren zu eigenen Gunsten ausgehen werde. Von Rheinmetall war keine Stellungnahme zu bekommen. Rechtsgrundlage ist umstritten Mehrere Staaten, darunter die USA und Deutschland, hatten versucht, das Verfahren zu verhindern. Sie argumentierten damit, dass ihre Beziehungen zu Südafrika Schaden nehmen könnten. Auch die südafrikanische Regierung sprach sich deswegen mehrfach gegen den Prozess aus. Sie empfindet es als Einmischung, dass der Fall vor einem US-Gericht verhandelt wird. Eine umstritttene Klausel im US-Recht macht das möglich. Christian Tomuschat, Völkerrechtler und ehemaliges Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses, findet das abwegig. Der Fall hätte nichts mit den USA zu tun. "Dass nun irgendwelche Schadensersatzklagen vor amerikanischen Gerichten verhandelt werden können, ist schon eine große Merkwürdigkeit." Kläger hoffen auf Erfolg Die Kläger feiern diese Merkwürdigkeit als riesigen Erfolg. Immerhin hatten sie die Klage bereits im Jahr 2002 eingereicht. Damals wurde sie jedoch abgewiesen. Zwar nahm Richterin Scheindlin die Klage nun nur begrenzt an; so wurden etwa die Vorwürfe gegen mehrere deutsche Banken abgewiesen. Dennoch sei der Fall bereits jetzt ein Erfolg für die Menschenrechte in Zeiten der Globalisierung, sagt Dieter Simon von KOSA: "Es wurden zum ersten Mal grundlegende Prinzipien festgelegt, nach denen auch 'sekundäre Akteure' zur Verantwortung gezogen werden können." Das heißt, nicht nur die, die die Waffen betätigt hätten, sondern auch die, die sie geliefert haben. Und diese Verantwortung hätten sie zu Recht, findet Simon: "Weil sie wussten, was damit passiert." (dw-world.de) Artikel vom 14.05.2009 (Anna Corves; Redaktion: Katrin Ogunsade)
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Republik Südafrika
Hauptstadt: Pretoria Unabängigkeit: seit 31.05.1910 Klima: subtropisch bis mediterran Amtssprache: Afrikaans, Englisch, etc. Größe: 1.219.912 km² Einwohnerzahl: ca. 47.000.000 Währung: Rand (100 Cent) Telefonvorwahl: +27 KFZ-Kennzeichen: ZA Internet-TLD: .za Standard: Madrid und Rabat legen Streit um Exklave Melilla bei +++ taz: Al-Qaida im Maghreb - Spanische Geiseln freigelassen +++ taz: Vergewaltigungen stellen Uno bloß +++ KStA: Balafon und Trompete +++ SZ: Der "endgültige Krieg" in Mogadischu +++ mehr... ![]() ![]() 14.09.2010 in Mainz Podiumsdiskussion „DESERTEC – Wüstenstrom für alle?“ 14.09.2010 in Berlin Die Finanztransaktionssteuer: Ursachen der Krise bekämpfen - Verursacher an den Kosten beteiligen! 15.09.2010 in Bonn Wandel der Frauenrollen in Tansania mehr... |
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