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Das Tribunal zum 125. Jahrestag der Berliner Afrika-Konferenz zur Aufteilung Afrikas fordert Reparation
Ein historisches Tribunal wurde Ende Februar vom Afrika-Rat Berlin Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Global Afrikan Congress Deutsche Sektion und in Anwesenheit von Prof. Kapet de Bana, Internationaler Koordinator des Weltrats der Panafrikanischen Diaspora (Ankläger des Tribunals) organisiert.
„Ein ganzer Kontinent wurde gedemütigt und mit ihm seine Menschen“ so Staatssekretärin Liebich in ihrer Grußbotschaft. Die Teilnehmer des Tribunals kamen u.a. aus Mauretanien, Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Eritrea, Äthiopien, Ruanda, Tansania, Äquatorialguinea, Namibia, Benin, Haiti, Jamaika, Kanada, USA, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Schweiz. Das Tribunal beschloss, dass die Berliner Afrika-Konferenz/Kongo-Konferenz von 1884/85 ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Völkerrechtlich wird ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Reparation und Restitution geahndet. Und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht. Folglich fordern Afrikaner und Menschen afrikanischer Abstammung Reparation und Restitution. as Tribunal erkennt das Recht der Afrikaner nach Reparationsforderung an. „Die Teilnehmer der Berliner Kongo-Konferenz bzw. ihre Nachfolgerstaaten müssen sich uneingeschränkt bedingungslos für diese Verbrechen entschuldigen“. Die Forderung nach Reparation beinhaltet u.a.: Finanzierung von Monumenten an historischen Orten; Einbeziehung der Geschichte Afrikas und Menschen afrikanischer Herkunft in die Schulcurricula; Unterstützung von Afrikanern, die aus ihrem Land entwurzelt und die von ihrem Wohnort vertrieben wurden; Rückgabe von gestohlenem Land und anderen Ressourcen; die Anerkennung von Kolonialismus und Kolonialverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Restitution von geraubten Kulturgütern; zur Verfügungstellung von Ressourcen für Forschung und Dokumentation zur genauen Wiedergabe afrikanischer Geschichte, des Kolonialismus und seinen Folgen. Das Tribunal benennt ausdrücklich Haiti und fordert Frankreich auf, die Reparation zurückzuerstatten, die Haiti bezahlen musste, um international anerkannt zu werden. Weiterhin wird Frankreich aufgefordert, Reparationen für die Versklavung der Afrikaner zu leisten. Das Tribunal fordert die sofortige Umsetzung der Durbaner Erklärung und ein Aktionsprogramm. Weiterin wird die UNO aufgefordert, Mittel zur Verfügung zu stellen für Durban+10 und ein permanente Forum für Menschen afrikanischer Abstammung, ähnlich dem Forum indigener Völker. Als Aktionsplan verabschiedet das Tribunal, eine formelle Bitte an die Vereinten Nationen zu richten, an Mitgliedsstaaten heranzutreten, um die Taten zu benennen und Reparationen anzusprechen. Das Tribunal fordert ferner die Anerkennung der spezifischen Form des antischwarzen Rassismus sowie die Untersuchung dessen Ausmaßes und das Verbot der Leugnung und Rechtfertigung des Kolonialismus und kolonialer Gräueltaten, Sklaverei oder Sklavenhandel. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Yonas Endrias, Generalsekretär des Afrika-Rats und Koordinator des Tribunals, zur Verfügung. Tel.: +49-30-23186266 oder mobil +49-1799404690 e-mail: contact@tribunal-afrikakonferenz.org Artikel vom 09.03.2010 (Afrika-Rat PM)
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